Als Grenzgänger aus Deutschland in die Schweiz bleibt vom Bruttolohn in CHF am Ende deutlich weniger in Euro übrig, als viele denken. Zwischen Schweizer Sozialabgaben, Quellensteuer, Währungsumrechnung und deutscher Einkommensteuer liegt ein komplexer Rechenweg. Dieser Artikel führt dich mit einem konkreten Beispiel von 6 500 CHF Bruttolohn durch alle Stationen.
Die Schweizer Sozialversicherungsbeiträge sind gesetzlich im AHVG und BVG geregelt. AHV, IV und EO ergeben zusammen 5,3 % für den Arbeitnehmer. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) kostet 1,1 % bis zur Jahresobergrenze von 148 200 CHF. Die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) variiert zwischen 0,5 und 2,5 % je nach Arbeitgeber. Die Pensionskasse (BVG) ist altersabhängig gestaffelt: Mit 25 Jahren zahlst du nur 7 % Arbeitnehmeranteil, ab 55 Jahren bis zu 18 %.
Als Grenzgänger bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gemäß § 1 EStG. Die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer von 4,5 % wird nach § 34c EStG vollständig auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet – eine Doppelbesteuerung gibt es also nicht. Du zahlst in Deutschland nur die Differenz zwischen deutscher Steuerlast und bereits gezahlter Schweizer Quellensteuer. Bei höheren Einkommen kann das trotzdem mehrere hundert Euro pro Monat bedeuten, die über die jährliche Einkommensteuererklärung nachgezahlt werden.