Du stehst in der UBS-Filiale, der Kundenberater schiebt dir den Prospekt für die Säule 3A rüber. Du rechnest nachts nach und merkst: Der Steuervorteil kommt bei dir als Grenzgänger nicht an, weil du in Deutschland besteuert wirst. Ab 2027 schließt das Altersvorsorgedepot diese Lücke. Hier die Zahlen, die Förderung und die offenen Punkte.
Die Säule 3A senkt dein steuerpflichtiges Einkommen in der Schweiz um bis zu 7.258 CHF pro Jahr (2026, Angestellte mit 2. Säule). Bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent sind das 1.815 CHF Steuerersparnis. Nur: Du zahlst als Grenzgänger gar keine Schweizer Einkommensteuer, du wirst in Deutschland veranlagt. Dort kennt das Finanzamt keine Säule 3A. Die Steuerersparnis fällt weg.
Beispiel: Ein Grenzgänger mit 90.000 CHF Jahresbrutto, der vollen 7.258 CHF in die Säule 3A einzahlt, verliert den Zugriff auf das Geld bis zur Pensionierung und geht bei der Steuer leer aus. Als reine Kapitalanlage in CHF bleibt die Säule 3A trotzdem sinnvoll, aber eben nicht als Steuervorteilsprodukt.
Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot. Es ersetzt die Riester-Rente und startet am 1. Januar 2027. Du zahlst ein, investierst in ETFs, Aktien oder Fonds (ohne Beitragsgarantie, mit echten Renditechancen) und bekommst dafür Staatszulagen und steuerliche Förderung in Deutschland.
Für die konkrete Zahl für deine Situation haben wir einen eigenen Rechner gebaut: zukunftsrechner.de. Der Rechner ist unser eigenes Projekt, dadurch halten wir die Annahmen konsistent.
| Kriterium | Säule 3A (CH) | AVD 2027 (DE) |
|---|---|---|
| Max. Einzahlung / Jahr | 7.258 CHF (Angestellte) | 6.840 Euro |
| Geförderter Eigenbeitrag | Voller Betrag (Steuerabzug) | 1.800 Euro (Zulage) |
| Grundzulage | Keine | Bis 540 Euro |
| Kinderzulage | Keine | Bis 540 Euro |
| Steuervorteil für Grenzgänger | 0 Euro (CH-Abzug greift nicht in DE) | Sonderausgabenabzug in DE |
| Kostenobergrenze | Keine gesetzliche | Max. 1 Prozent Effektivkosten |
| Anlageform | Bank-3A / ETF-3A / Versicherung | ETFs, Aktien, Fonds (ohne Garantie) |
| Steuerstundung Ansparphase | Ja | Ja |
| Auszahlung frühestens | 5 Jahre vor AHV-Alter | Ab 62 Jahren, nach 12 Jahren Laufzeit |
Die Zulage ist gestaffelt: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag (180 Euro), 25 Prozent auf die nächsten 1.440 Euro (360 Euro). Zusammen 540 Euro bei 1.800 Euro Eigenbeitrag.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind zusätzlich. Zwei Kinder + voller Eigenbeitrag heißt über 1.000 Euro Staatsförderung pro Jahr.
Das Finanzamt rechnet Zulage und Sonderausgabenabzug automatisch gegen. Bei höherem Einkommen gewinnt meist der Sonderausgabenabzug, bei Familien mit mehreren Kindern oft die Zulage.
Keine 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Dividenden oder Kursgewinne innerhalb des Depots. Der Zinseszins arbeitet ungestört. Bei 6 Prozent Rendite über 30 Jahre macht das mehrere zehntausend Euro Unterschied.
Ab 62 und nach 12 Jahren Laufzeit. Besteuert werden 80 Prozent der Entnahme zum persönlichen Steuersatz, 20 Prozent bleiben steuerfrei.
Stand April 2026 ist der Gesetzentwurf nicht final. Kritisch: Wird die Zulagenberechtigung an die deutsche Rentenversicherungspflicht (wie bei Riester) oder an die deutsche Steuerpflicht / den Wohnsitz geknüpft. Grenzgänger sind in der AHV versichert, nicht in der deutschen Rentenversicherung. Kommt die RV-Kopplung, fällt die Zulage weg. Der Sonderausgabenabzug sollte in beiden Fällen greifen, weil er an die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gebunden ist, die Grenzgänger haben.
Die Regierung will das AVD breiter aufstellen als Riester (sogar Selbstständige sollen rein). Die Chance für Grenzgänger ist hoch, aber nicht garantiert, bis der finale Gesetzestext steht. Plane das AVD so, dass es sich in beiden Szenarien lohnt.
Stand April 2026 noch nicht abschließend geklärt. Der Entwurf koppelt die Zulage an die deutsche Rentenversicherungspflicht. Der Sonderausgabenabzug sollte auch ohne RV-Pflicht greifen, weil er an die Steuerpflicht in Deutschland hängt.
Nichts. Sie läuft parallel weiter. Beide Töpfe stehen in keiner Konkurrenz, weil die eine in der Schweiz, die andere in Deutschland steuerwirksam ist.
Bis 540 Euro Grundzulage + bis 540 Euro Kinderzulage pro Jahr. Plus Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung durch das Finanzamt). Voraussetzung: Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr.
Ja. Beide sind nationale Instrumente mit getrennten Förderungen. Für Grenzgänger der Sweet-Spot: Säule 3A für Vermögen in CHF, AVD für die deutschen Zulagen und den Sonderausgabenabzug.
Frühestens ab 62 Jahren und nach mind. 12 Jahren Laufzeit. In der Auszahlung sind 80 Prozent mit persönlichem Steuersatz zu versteuern, 20 Prozent steuerfrei.