Als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz hast du ein Wahlrecht bei der Krankenversicherung: Schweizer KVG, deutsche gesetzliche (GKV) oder deutsche private Krankenversicherung (PKV). Die Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsaufnahme getroffen werden und kann mehrere hundert Euro pro Monat Unterschied machen.
Singles mit hohem Einkommen fahren mit der Schweizer KVG oft am besten: Bei einem Gehalt von 100 000 CHF wären in der GKV über 13 000 EUR Beitrag fällig, die KVG kostet maximal 6 000 CHF (ca. 5 800 EUR). PKV kann noch günstiger sein, birgt aber Risiken bei Rückkehr nach Deutschland.
Familien mit Kindern und nicht berufstätigem Partner sind meist in der deutschen GKV besser aufgehoben. Die kostenlose Familienversicherung deckt Partner und Kinder ab. Bei der KVG muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden – das sind schnell 800–1 200 CHF pro Monat für eine vierköpfige Familie.
Selbstständige Partner oder Partner mit eigenem Einkommen machen die Rechnung komplexer. Hier lohnt sich ein detaillierter Vergleich und oft die Beratung durch einen spezialisierten Versicherungsmakler.
Innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsaufnahme in der Schweiz musst du den Antrag auf Befreiung von der KVG-Versicherungspflicht stellen, wenn du die deutsche Krankenversicherung wählen willst. Verpasst du die Frist, bist du automatisch in der Schweiz pflichtversichert. Ein späterer Wechsel ist zwar möglich, aber an strenge Bedingungen geknüpft – meist nur bei Umzug, Jobwechsel oder nach einer langen Sperrfrist.
Wenn du dich für die KVG entscheidest, brauchst du für deine Familie in Deutschland zusätzlich das S1-Formular (früher E106). Damit können sich KVG-versicherte Grenzgänger und ihre Familienangehörigen bei einer deutschen Krankenkasse registrieren lassen und haben Zugang zu medizinischen Leistungen in beiden Ländern. Die tatsächlichen Behandlungskosten trägt die Schweizer KVG.