Seit dem 1. Juli 2023 gilt für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz eine neue Homeoffice-Regel: Bis zu 49,9 Prozent der Arbeitszeit darfst du in Deutschland im Homeoffice arbeiten, ohne deinen Schweizer Sozialversicherungsstatus zu verlieren. Dieser Artikel erklärt, was die Regelung konkret bedeutet, welche Grenzen gelten und worauf du steuerlich achten musst.
Arbeitest du dauerhaft mehr als 50 Prozent im Homeoffice, wechselt die Sozialversicherungszugehörigkeit von der Schweiz nach Deutschland. Das bedeutet: keine AHV-Einzahlungen mehr, keine BVG-Pensionskasse, keine Schweizer Unfallversicherung. Stattdessen gelten die deutschen Sozialversicherungen. Das kann finanziell erhebliche Nachteile haben, weil die Schweizer Altersvorsorge (AHV + BVG) in der Regel höhere Leistungen bietet als die rein deutsche Rentenversicherung.
Die 49,9-Prozent-Regel gilt nur für die Sozialversicherung – nicht für die Besteuerung. Steuerlich greift weiterhin das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz. Deutschland kann für Homeoffice-Tage ein Besteuerungsrecht geltend machen, wenn die Arbeit physisch in Deutschland ausgeführt wurde. Die genaue Aufteilung erfolgt in der jährlichen Einkommensteuererklärung.
Praktisch bedeutet das: Auch wenn dein Arbeitgeber in der Schweiz sitzt und du dort normalerweise arbeitest, muss der in Deutschland erarbeitete Lohnanteil in Deutschland versteuert werden. Die Schweizer Quellensteuer wird entsprechend reduziert, die deutsche Einkommensteuer erhöht sich.